AGB`s und Platzordnung WA-CA-Wi

1.Betreiber (1) Betreiber des Objektes Wa-Ca-Wi mit Waldbad, angrenzenden Kiosk und Campingplatz mit Gaststätte ist: Braune Tino  0172/3165189 oder 039321/538383 (2) Anschrift: Wa-Ca-Wi Waldbad- Campingplatz- Wischer Am Campingplatz 1 39596 Hassel

Gerichtsstand: Stendal

2. Öffnungszeiten: (1) Der Campingplatz ist vom 01.04. bis einschließlich 31.10. geöffnet. (2) Bei Interesse an Wintercamping, können Sie sich gerne melden. 3. Benutzungsgebühren – Preisliste: Für die Benutzung des Campingplatzes werden Gebühren, Auslagen gemäß der aktuellen Preisliste, die in der Rezeption aushängt, erhoben.

4. Bankverbindung: Der Betreiber unterhält ein Geschäftskonto unter folgender Bankverbindung bei der Commerzbank Stendal: IBAN; DE90 1608 0000 0511 1298 00          BIC; DRESDEFF160

5. Hausrecht: (1) Das Verwaltungspersonal des Campingplatzes übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen und Weisungen des Verwaltungspersonals, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten oder ähnlichen Anlagen, ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. (2) Das Verwaltungspersonal ist berechtigt, gegenüber Störern sofort vollziehbare Platzverweise auszusprechen. (3) Falls den Anordnungen des Verwaltungspersonals nicht Folge geleistet wird, erfolgt bei strafrechtlich relevanten Handlungen die Hinzuziehung der Polizei. Bei Strafantragsdelikten bleibt die Stellung von Strafanträgen vorbehalten.

(4) Bei Dauercampern/innen wird bei vorliegendem Fehlverhalten darauf hingewiesen, - bei einem erneuten Verstoß wird schriftlich abgemahnt - sollte danach wiederholt ein Regelbruch vorliegen ist nach schriftlicher Kündigung die gesamte Parzelle innerhalb von 14 Tagen zu räumen und so wiederherzustellen, wie man sie vorgefunden hat! Restzahlungen, wie Strom etc. sind zu leisten - eine Rückerstattung der anteiligen Jahresgebühr vom Tag der Kündigung an ist nicht möglich

(5) HUNDE SIND AN DER LEINE ZU HALTEN, HABEN NICHTS AUF DEM STRAND ZU SUCHEN - DÜRFEN AUF DER HUNDEWIESE AB UND DORT AUCH BADEN!!!


6. Verfolgung von Straftaten: (1) Auf dem Campingplatz begangene strafbare Handlungen werden unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht. (2) Das Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung gilt auf dem gesamten Campingplatz. (3) Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmitteln oder betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.

7. Fahrzeugverkehr: (1) Auf dem gesamten Campingplatzgelände sowie auf dem Besucher – Parkplatz gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) analog. (2) Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit und nur auf direktem Weg bis zu den eigenen Stellplätzen bewegt werden. Fahrrad- und Tretrollerfahren ist gleichfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. (3) Die Benutzung von Skateboards ist auf den Campingplatzstraßen und –wegen nicht gestattet. (4) Auf dem gesamten Campinggelände haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen jeglicher Art. (5) Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Campinggelände nur von Personen, die die hierfür erforderliche amtliche Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung besitzen, gefahren werden. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol-, Rauschmittel- oder Drogeneinfluss ist verboten. (6) Sämtliche Straßen und Wege des Campingplatzgeländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Das Abstellen von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen auf allen Straßen und Wegen ist deshalb nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände werden, falls der Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden kann, auf dessen Kosten entfernt. (7) An Engstellen oder unübersichtlichen Stellen haben sich die Fahrzeugführer notfalls von einer sachkundigen Person einweisen zu lassen. (8) Beim Rückwärtsfahren von Gespannen, Wohnmobilen und dergleichen ist der rückwärtige Fahrbereich durch eine sachkundige Person abzusichern. (9) Abgestellte Fahrzeuge sind so zu sichern, dass ein Wegrollen ausgeschlossen ist. (10) Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen jeglicher Art mit Fahrzeugen oder auf sonstige Weise sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.


8. Anmeldung – Zutritt – Abmeldung: (1) Bei seiner Ankunft muss sich der Campinggast bzw. Besucher vor Betreten des Campinggeländes in der Rezeption des Campingplatzes unter Vorlage eines gültigen Reisepasses, Personalausweises oder eines Campingplatzausweises anmelden. (2) Das Verwaltungspersonal des Campingplatzes ist befugt, die Ausweispapiere eines jeden Campinggastes oder Besuchers in Augenschein zu nehmen und die erforderlichen Daten zur Registrierung aufzunehmen. Eine Datenweitergabe zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht, jedoch können Daten im erforderlichen Umfang an Behörden oder kommunale Stellen weitergegeben werden. (3) Für Tagesbesucher gelten die vorstehenden Anmeldungsbestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass Tagesbesucher die Besuchsgebühren sofort bei ihrer Ankunft entrichten müssen. (4) Der Zutritt zum Campingplatz ist erst nach ordnungsgemäßer Anmeldung gestattet. (5) Bei der Abreise vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes muss sich der Campinggast in der Rezeption wieder abmelden. Hierbei hat er den Torschlüssel unaufgefordert zurückzugeben. (6) Für in Verlust geratenen oder nicht zurückgegebenen Torschlüssel wird eine Ersatzbeschaffungspauschale von EUR 25,00 vom Campinggast erhoben, die sofort zu entrichten ist.

9. Benutzungsgebühren: (1) Die angefallenen Benutzungsgebühren sowie Auslagen hat der Campinggast spätestens am Abreisetag vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes rechnungskonform zu entrichten. (2) Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen kann der Betreiber Teilbeträge in Höhe der bis zum Zeitpunkt der Zwischenrechnungsstellung angefallenen Gebühren und Auslagen verlangen. (3) Die Gebühren und Auslagen sind in EURO-Währung grundsätzlich in bar zu entrichten. Bei Beträgen ab EUR 50,00 kann mittels EC-Karte bezahlt werden, sofern das Verwaltungspersonal eine EC-Kartenzahlung akzeptiert. Sollte aus technischen Gründen bzw. mangels Akzeptanz die Bezahlung mit der EC-Karte nicht möglich sein, ist der Campinggast verpflichtet, den Rechnungsbetrag sofort in bar zu begleichen.


10. Standplatzzuweisung – Standplatznutzung: (1) Die zugewiesenen Standplätze sind während der gesamten Verweildauer beizubehalten. Die Standplatzgrenzen sind einzuhalten. Ein Standplatzwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung zulässig. (2) Die Fahrzeuge der Standplatznutzer sind auf dem angemieteten Standplatz abzustellen. (3) Auf den Standplätzen ist das Aufstellen von Stangen und Rohren mit einer Länge von mehr als 3 Metern zur Befestigung oder Anbringung von Satellitenschüsseln, Bewegungsmeldern, Alarmanlagen, Fahnen usw. nur nach Genehmigung zulässig. Eine erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Befestigungsstangen und –Rohre sind sturmsicher abzuspannen und vom Standplatznutzer regelmäßig auf ihre Stand- und Bruchsicherheit hin zu überprüfen. (4) Befüllte Gasflaschen sind unter Verschluss zu halten und feuersicher zu lagern. (5) Das Umgrenzen der Standplätze mittels Gräben, Einfriedungen, Seilen oder auf sonstige Weise ist nicht zulässig. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder andere Gegenstände gefährdet wird. (6) Spannleinen, Seile, Schnüre oder dergleichen dürfen nur dann zwischen Bäumen, Stangen oder sonstigen Befestigungspunkten angebracht werden, wenn über die gesamte Länge auch im belasteten Zustand eine Höhe von mindestens 1,80 m über Boden eingehalten wird. (7) Nägel, Schrauben, Befestigungshaken, Drahtschlingen, Kabelbinder oder andere scharfkantige Gegenstände dürfen an Bäumen, Hecken oder Sträuchern nicht angebracht werden. (8) In den Abflüssen der Wasserstellen darf nur Brauch- sowie Schmutzwasser entleert werden. Verboten ist die Entleerung von Chemietoiletten. Chemietoiletten dürfen nur in der hierfür eigens eingerichteten speziellen Entleerungsstelle im Sanitärgebäude unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt entsorgt werden. (9) Die Campinggäste haben die von ihnen genützten Standplätze und Wasserstellen während ihres Aufenthaltes in ordentlichem Zustand zu halten und bei ihrer Abreise sauber zu verlassen. Die Standplätze sind am Tag der Abreise bis spätestens 11.00 Uhr zu verlassen. Eine spätere Räumung ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Verwaltungspersonal und Entrichtung der dadurch weiter anfallenden Gebühren zulässig. (10) Belegte Standplätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Standplatznutzer betreten oder überquert werden.

11. Sanitärgebäude: (1) Das Sanitärgebäude und dessen Einrichtungen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen benützen. (2) Im gesamten Sanitärgebäudebereich gilt Rauchverbot. (3) Die technischen Einrichtungen (Waschmaschinen usw.) sind pfleglich zu behandeln. Bei Störungen soll umgehend das Verwaltungspersonal verständigt werden. (4) Die Sanitäreinrichtungen dürfen nur von Campinggästen und deren Besuchern benutzt werden. (5) Kurzfristige Sperrungen zur Durchführung notwendiger Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können erfolgen. In diesem Fall ist dann der jeweils andere Trakt zu nutzen.

12. Ordnung und Sauberkeit: (1) Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. (2) Alle Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes sind schonend zu behandeln. (3) Jeder Dauercamper/ Saisoncamper hat dafür Sorge zu tragen, dass sein ihm zugewiesener Standplatz in einem ordentlichen, sauberen Zustand ist ( Rasen und Gewächse). Laub soll vor Saisonbeginn bis zum 15. März eines jeden Jahres beseitigt werden. Hierfür stehen Big-Bag`s oder Anhänger bereit. In die Laubboxen gehört das Laub und kein anderer Müll- wie Verpachungen, Gießkannen etc., Äste sind daneben abzulegen! (4) Das Abreißen oder Beschädigen von Ästen, Zweigen, und dergleichen von Bäumen, Hecken, und anderen Gehölzen oder Pflanzen ist verboten. (5) Das Überklettern des Umgrenzungszaunes des Campingplatzes ist verboten. Ebenso ist das Klettern auf Bäumen und Fahnenmasten verboten.

13. Nutzungsbestimmung der Dauercampingparzellen: Zur Nutzung eines jeweiligen Standplatzes und dazugehörigem Campingmobil sind NUR die darauf angemeldeten Personen. Ein Nutzungsausgleich anderer Personen bei Abwesenheit ist nicht zulässig. Platzfremde Personen haben in jedem Fall eine Gebühr zu entrichten.

14. Platzruhe: (1) Platzruhe ist täglich von 22.00 bis 8.00 Uhr. Während der Platzruhe sind laute und störende Aktivitäten zu unterlassen. (2) Mittagsruhe ist täglich von 13.00 bis 14.30 Uhr. (3) Zu diesen Zeiten ist jeglicher Kraftfahrzeugverkehr auf dem Campinggelände verboten. (4) Radio- und Fernsehgeräte, CD- sowie MP3-Player oder ähnliche Geräte dürfen nur in Zeltlautstärke betrieben werden. (5) Bei groben sowie wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der Platzruhe kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung das Verwaltungspersonal einen sofortigen Platzverweis erteilen.

15. Abfallbeseitigung – Mülltrennung: (1) Jeder Campinggast trägt für die Beseitigung und Entsorgung seines Abfalls die persönliche Verantwortung. (2) Der während des Campingaufenthalts anfallende Abfall ist in den Entsorgungsbehältnissen im Recyclingbereich am Wirtschaftshof zu entsorgen. Die dort vorgegebene Mülltrennung ist strikt zu beachten. Die festgelegten Entsorgungszeiten sind einzuhalten. (3) Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Ladebatterien oder dergleichen dürfen nicht abgelagert werden. Der Betreiber behält sich ausdrücklich vor, verbotswidrig oder unsachgemäß abgelagerte Abfälle auf Kosten des Verursachers beseitigen zu lassen. (4) Chemiehaltige Abwässer, Chemietoiletten und dergleichen dürfen nur in der hierfür eingerichteten Entsorgungsstelle in der südöstlichen Ecke des Sanitärgebäudes entsorgt werden.

16. Feuerstellen – Grillen: (1) Offene Feuerstellen sind auf dem gesamten Campinggelände sowie im Uferbereich des Badesees verboten. Durch den Betreiber bereitgestellte Feuerstellen sind vorhanden und können nach Anmeldung und nach Berücksichtigung der Waldbrandwarnstufe genutzt werden. Der Betreiber oder seine Angestellten können ein Verbot für offene Feuer und auch Grillen aussprechen. (2) Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht mindestens einer erwachsenen Person erlaubt. Das Grillheizmaterial muss spätestens um 22.00 Uhr (Sonderregelungen ausgenommen) vollständig und dauerhaft abgelöscht sein. Die Benutzung von Brandbeschleunigern jeglicher Art ist ausnahmslos (insbesondere auch beim Grillen) verboten. (3) Das Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition, Feuerwerkskörpern und dergleichen ist auf dem gesamten Campinggelände verboten.


17. Brandbekämpfungseinrichtungen: (1) Feuerlöscher stehen zur Brandbekämpfung an deutlich gekennzeichneten stellen auf dem Campingplatz zur Verfügung. Die Feuerlöscher dürfen nur zum Löschen im Brandfall eingesetzt werden. Der Einsatz von Feuerlöschern ist anschließend in der Rezeption zu melden. (2) Sollten Feuerlöscher mutwillig anderweitig verwendet werden, ist ein daraus entstehender Schaden (Personen- und Sachschäden) vom Verursacher zu tragen. Dies gilt auch für die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit mutwillig benutzter Feuerlöscher. (3) Beim Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 sofort die Feuerwehr zu alarmieren und das Verwaltungspersonal zu verständigen.

18. Keine Haftung für Spiele: Die Benutzung des Spielplatzes, der Spiel- und Sportflächen sowie sämtlicher Spiel- und Freizeitgeräte erfolgt stets auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Desweiteren sind die einzelnen Halter/ Wohnwagenbesitzer darauf hinzuweisen, das Objekt zu versichern. Sturm und Hagelschäden übernimmt nicht der Campingplatz!


19. Gasprüfung: Fahrzeuge mit einer eingebauten Flüssiggasanlage müssen die Prüfung laut DVGW Arbeitsblatt G 607 erfüllen und von einem Sachkundigen geprüft sein. Die Prüfbescheinigung ist jährlich vorzuzeigen bzw. vorzulegen.

20. Buchung und Stornierung von Mietgegenständen/ Unterkünften

Buchungsbedingungen

Werden Sie von uns zu einer Anzahlung aufgefordert, so bitten wir Sie die Richtigkeit der Buchungsdaten zu überprüfen und die Anzahlung innerhalb des genannten Zahlungsziels auf unser Konto unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten.

Beachten Sie bitte, dass bei einer Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen die Buchung ohne Aufforderung durch uns automatisch erlischt und Sie keinen Anspruch mehr auf die Mietsache haben.

 

Stornierungsbedingungen

Umbuchungen oder Stornierungen wirksamer Verträge sind grundsätzlich möglich. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Betreiber. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Bei einem Rücktritt entstehen dem Gast folgende Stornierungsgebühren:

Bis 28 Tage vor der Anreise entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,00 €, der Anzahlungsbetrag wird erstattet oder bleibt auf Wunsch als Guthaben für eine spätere Buchung im gleichen Kalenderjahr bestehen.
Ab 27 Tage bis 15 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 30% des Mietbetrages
Ab 14 Tage bis 7 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 60% des Mietbetrages
Bis 7 Tage oder bei Nichtanreise ohne Kündigungserklärung entstehen Gebühren in Höhe von 100% des Mietbetrages, es sei denn wir können das Mietobjekt kurzfristig anderweitig vermieten. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00€ bleibt in diesem Fall bestehen.

Auch für kurzfristige Buchungen, die höhere Zeitgrenzen (oben) unterschreiten- sind diese Vorgaben bindend.

Verzögerungen bei der Anreise oder verfrühte Abreise (z. B. Schlechtwetter etc.) können uns nicht zur Last gelegt werden. Der entsprechende Mietbetrag ist auch für die nicht in Anspruch genommenen Tage zu entrichten. 

Eine Reservierung hat nur in schriftlicher Form ( Mail oder Buchungskalender ) bestand und ist für beide Seiten bindend.

Von der Buchung bis zur Anreise kann viel passieren, eine Stornierung ist für uns alle unangenehm. Aus diesem Grund legen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung ans Herz.

21. Inkrafttreten: (1) Diese Campingplatzordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. (2) Gleichzeitig verlieren alle früheren Campingplatzordnungen ihre Gültigkeit.

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